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Förderfähige PV-Freiflächenanlagen

25-10-2023

Solarenergie ist eine der wichtigsten Säulen der Energiewende. Im Zentrum dieser Entwicklung stehen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die sich durch ihre Skalierbarkeit und Effizienz auszeichnen. Die Regierungen vieler Länder haben erkannt, wie essenziell diese Technologie für die nachhaltige Energieversorgung ist, und bieten daher verschiedene Fördermechanismen an. Aber was genau sind PV-Freiflächenanlagen und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Was sind förderfähige PV-Freiflächen?

Förderfähige PV-Freiflächen beziehen sich auf jene Gebiete oder Grundstücke, auf denen Photovoltaikanlagen errichtet werden können und für die staatliche oder institutionelle Förderungen in Anspruch genommen werden können. Die Kriterien, nach denen eine Fläche als förderfähig eingestuft wird, können je nach Land und regionalem Regulativ variieren. Oftmals sind solche Kriterien darauf ausgerichtet, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, während gleichzeitig negative Auswirkungen auf die Umwelt oder das Landschaftsbild minimiert werden sollen.

Sie möchten wissen, ob Ihr Grundstück für einen Solarpark geeignet ist?

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Förderfähigkeit nach EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert für diese Einspeisung feste Vergütungssätze. Es soll den Ausbau von erneuerbaren Energien, wie z.B. aus Wind, Sonne oder Biomasse, vorantreiben. Für PV-Freiflächenanlagen sind insbesondere die Regelungen zur Förderfähigkeit und zur Vergütungshöhe von Interesse.

Zur Förderfähigkeit nach dem EEG-Standard für PV-Freiflächenanlagen:

  1. Ausschreibungsmodell: Seit einigen Jahren werden die Vergütungssätze für PV-Freiflächenanalgen in Deutschland über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt. Nur, wer im Rahmen dieser Ausschreibungen einen Zuschlag erhält, kann die festgelegte Vergütung für den eingespeisten Strom in Anspruch nehmen.
  2. Flächenbeschränkung: Nicht jede Fläche ist für den Bau von PV-Freiflächenanlagen nach EEG förderfähig. Gefördert werden hauptsächlich Anlagen auf sogenannten „benachteiligten Flächen“ wie z.B. Ackerland in benachteiligten Gebieten, versiegelten Flächen, Konversionsflächen oder auf Flächen entlang von Verkehrswegen wie Autobahnen und Schienen.
  3. Größenbeschränkung: Es gibt eine Obergrenze für die installierte Leistung von PV-Freiflächenanlagen, die an einer Ausschreibung teilnehmen können. Diese kann sich mit den Jahren und den EEG-Novellierungen ändern.
  4. Innovation: Das EEG sieht auch besondere Ausschreibungen für innovative Technologien oder Modelle vor, die zusätzliche Chancen für PV-Freiflächenanlagen bieten können.

Es ist zu beachten, dass sich die Regelungen des EEG regelmäßig ändern können. Es empfiehlt  sich daher, bei konkreten Vorhaben den aktuellen Stand des Gesetzes zu konsultieren. Unsere Experten von Chint prüfen regelmäßig, ob und welche Änderungen es in den gesetzlichen Regelungen gibt. Sie prüfen die Förderfähigkeit von PV-Freiflächen.

Förderfähige PV-Freiflächenanlagen können von Einspeisevergütungen profitieren.

Unterschiede zwischen EEG-förderfähigen und nicht förderfähigen PV-Freiflächenanlagen

Beim Bau von PV-Freiflächenanlagen ist die Förderfähigkeit nach EEG entscheidend, um von den garantierten Einspeisevergütungen zu profitieren. EEG-förderfähige PV-Freiflächen unterliegen bestimmten Kriterien wie der Art der Fläche, der Größe der Anlage und den technischen Anforderungen. Anlagen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, gelten als nicht förderfähig und müssen ihren Strom direkt am Markt vermarkten, ohne von den gesetzlichen festgelegten Vergütungen zu profitieren. Sie können nicht an den regelmäßig stattfindenden Ausschreibungen für PV-Freiflächen teilnehmen, welche die Höhe der Vergütung festlegen.

 

Merkmal EEG-förderfähige PV-Freiflächen Nicht förderfähige PV-Freiflächen
Einspeisevergütung Gesetzlich garantiert Keine gesetzliche Garantie
Flächenkriterien Bestimmte Flächen z.B. Brachland, Konversionsflächen Acker- oder Grünland
Teilnahme an Ausschreibungen Möglich Nicht berechtigt
Größenbeschränkungen Oftmals vorhanden Keine Beschränkungen

 

Sie müssen sich über die Förderfähigkeit jedoch keine Gedanken machen. Die Förderfähigkeit ist für uns als Entwickler kein ausschlaggebendes Kriterium, um Ihr Grundstück zu pachten. Auch die Entwicklung von nicht geförderten PV-Projekten kann viele Vorteile mit sich bringen.

Sonnenenergie für alle Flächen: Ein Aufruf zur unabhängigen Nutzung von PV-Freiflächen

In einer sich rapide verändernden Energielandschaft müssen wir sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen für die Zukunft treffen. Unsere Auffassung ist dabei klar und geradlinig: Es sollte darum gehen, jede geeignete Fläche für Solarenergie zu nutzen, unabhängig von Ihrer Förderfähigkeit. Aus unserer Perspektive liegt der wahre Wert nicht nur in den kurzfristigen finanziellen Anreizen, sondern in der langfristigen Energie- und Umweltbilanz.

Unsere Einschätzung basiert auf dem einfachen Prinzip, dass die Sonne eine konstante und erneuerbare Energiequelle darstellt. Der Standpunkt, nur förderfähige Flächen in Betracht zu ziehen, schränkt uns in unserer Sichtweise unnötig ein. Die Beurteilung sollte über monetäre Aspekte hinausgehen und den wahren Wert der erneuerbaren Energiequellen in den Vordergrund stellen.

In der Einsicht und Analyse der langfristigen Vorteile der Solarenergienutzung zeigt sich, dass jede Fläche – ob förderfähig oder nicht – zur Energiewende beitragen kann. Unsere Denkweise ist auf Nachhaltigkeit und die zukünftigen Generationen ausgerichtet. Es geht nicht nur um einen isolierten Standpunkt, sondern um eine umfassende Bewertung der Chancen und Möglichkeiten, die Solarenergie bietet.

BastianScheele

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Haben Sie Fragen zu Solarparks auf Ihrem Grundstück oder zu Agri-PV? Wenden Sie sich bitte an Bastian Scheele, Head of Project Development Germany.